EinordnungAus der Praxis1 Min. Lesezeit
Betrieb zahlt 86.000 € nach für nicht verbrauchtes Gas
Ein hessischer Betrieb musste laut BVGE Consulting 86.000 Euro nachzahlen, weil er weniger Gas abgenommen hatte als bestellt. Die Mitteilung vom 6. Oktober 2026 nennt sechs typische Fehler beim Energieeinkauf.
Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Ein hessischer Betrieb musste laut BVGE Consulting 86.000 Euro nachzahlen, weil er weniger Gas abgenommen hatte als bestellt. Das Beratungsunternehmen nennt den Fall als Beispiel für Kostenrisiken beim Energieeinkauf im Mittelstand und hat am 6. Oktober 2026 sechs typische Fehler veröffentlicht.
Versäumte Fristen und falsche Vertragstypen
Wer bei Energieverträgen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und Laufzeitende zum 31. Dezember kündigen will, muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Lieferanten eingereicht haben, teilt BVGE Consulting mit.
Ein weiterer Fehler sei die Wahl des falschen Vertragstyps. Julian Rosenthal, Geschäftsführer von BVGE Consulting, erklärt: „Der Preis ist der richtige Einstieg, aber nicht die ganze Entscheidung. Das günstigste Festpreisangebot kann am Ende deutlich teurer sein als eine hybride Beschaffung, wenn es nicht zum Lastprofil und zur Risikobereitschaft des Betriebs passt." Tranchenmodelle verteilen den Energieeinkauf laut BVGE Consulting branchenüblich auf etwa 12 bis 20 Tranchen.
Leistungsmessung und Netzentgelte
Betriebe ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch würden leistungsgemessen, teilt BVGE Consulting mit. Die höchste Viertelstundenspitze des Jahres bestimme über den Leistungspreis einen großen Teil des Netzentgelts. Nach Paragraf 19 Absatz 2 StromNEV seien individuelle Netzentgelte mit Nachlässen von bis zu 80 Prozent möglich.
Rosenthal warnt: „Wer beim Energieeinkauf erst handelt, wenn die Frist unmittelbar bevorsteht, bringt sich selbst in eine schlechte Verhandlungsposition." BVGE Consulting beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 100 Mitarbeiter, darunter ein eigenes Team für Verbrauchsanalysen, Lieferantenvergleiche und energiewirtschaftliche Prüfungen. Das Unternehmen habe mit mehr als 4.000 Kunden über 11 Terawattstunden Energievolumen vermittelt.
Was das für Unternehmer heißt
Energieintensive Betriebe sollten Kündigungsfristen für Lieferverträge prüfen. Bei dreimonatiger Frist und Laufzeitende zum 31. Dezember läuft die nächste Kündigungsfrist am 30. September ab. Betriebe ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch können prüfen, ob sie für individuelle Netzentgelte nach Paragraf 19 Absatz 2 StromNEV in Frage kommen. Die Regelung erlaubt Nachlässe von bis zu 80 Prozent. Welcher Vertragstyp zum Lastprofil passt, lässt sich mit einer Verbrauchsanalyse klären.