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E-Rechnung ab Januar: BMF klärt offene Fragen, Handwerk will Aufschub
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Rechnungen an andere Firmen elektronisch verschicken. Das Bundesfinanzministerium hat Mitte Oktober ein Schreiben mit Antworten auf offene Anwendungsfragen veröffentlicht. Handwerksverbände verlangen einen Aufschub.
Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

In zweieinhalb Monaten beginnt die nächste Stufe der E-Rechnung. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, Rechnungen an andere Unternehmen im Inland elektronisch versenden. Maßgeblich ist also der Umsatz 2026. Wer darunter bleibt, darf Papier- und PDF-Rechnungen noch bis Ende 2027 schreiben; dieselbe Übergangsfrist gilt für Rechnungen im EDI-Verfahren. Empfangen können müssen E-Rechnungen schon seit 2025 alle Unternehmen.
Das Bundesfinanzministerium hat Mitte Oktober ein weiteres Schreiben zu zentralen Anwendungsfragen veröffentlicht (Aktenzeichen III C 5 - S 7287-a/00019/021/017), wie die Nachrichtenseite ad-hoc-news berichtet. Als Formate gelten weiter die XRechnung als reine XML-Datei und ZUGFeRD als PDF mit eingebetteten XML-Daten, ab Version 2.0.1. Die XRechnung 3.0 bleibt bis zum 31. Juli 2027 gültig, Version 4.0 soll im Frühjahr 2027 kommen und kann bis März 2029 parallel genutzt werden.
Aus dem Handwerk kommt Widerstand. Verbände fordern, die Versandpflicht um ein Jahr zu verschieben, und verweisen auf Probleme beim Empfang und bei der Korrektur von Bau-Rechnungen. Zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe berichten laut dem Bericht von anhaltenden Schwierigkeiten beim Empfang von E-Rechnungen.
Was das für Unternehmer heißt
Wer 2026 knapp an der Umsatzgrenze liegt, sollte jetzt rechnen, nicht erst im Januar. Liegt der Umsatz darüber, braucht die Buchhaltung bis zum Jahreswechsel eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt, und einen Test mit den wichtigsten Kunden. Auf einen Aufschub sollte niemand planen, solange das Ministerium keinen beschlossen hat.
Quellen
- ad-hoc-news: E-Rechnung ab 2027, Versandpflicht für Firmen über 800.000 Euro Umsatz (16. Oktober 2026)ad-hoc-news.de/wirtschaft/e-rechnung-ab-2027-versandpflicht-Tier 4
- ZDH: E-Rechnung für Betriebe und Organisationen (16. Oktober 2026)zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronisTier 2
Laut Unternehmerpuls
„Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Rechnungen an andere Firmen elektronisch verschicken. Das Bundesfinanzministerium hat Mitte Oktober ein Schreiben mit Antworten auf offene Anwendungsfragen veröffentlicht. Handwerksverbände verlangen einen Aufschub.“
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