EinordnungFörderung & Finanzierung2 Min. Lesezeit
Bundesrat lehnt EEG-Reform ab – Einspeisevergütung bleibt offen
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2026 zentrale Punkte der geplanten EEG-Reform abgelehnt, darunter die Abschaffung der Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 2032.
Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2026 zentrale Punkte der geplanten EEG-Reform abgelehnt. Betroffen sind vor allem die Abschaffung der Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 2032 und die schnellere Direktvermarktungspflicht für kleine Anlagen. Die Bundesregierung lehnte die Gegenvorschläge der Länder ab, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.
Was der Bundesrat ablehnt
Der Bundesrat wendet sich gegen die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen auf Dächern bis 2032, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Die Länder fordern, den Ausbau von Photovoltaik auf Dächern weiterhin anzureizen. Zudem kritisiert der Bundesrat die vorgesehene Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die bisherige Zielsetzung, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll, müsse beibehalten werden.
Bei der Direktvermarktung sieht der Bundesrat ein technisches Problem: Kleine Anlagen sollen laut Gesetzentwurf schneller in die Direktvermarktung gezwungen werden, aber es fehlten derzeit noch die technischen und marktlichen Voraussetzungen wie flächendeckend verfügbare Smart-Meter und passende Dienstleister für Kleinststrommengen.
Beim Energy Sharing fordert der Bundesrat Vereinfachungen. Nach Ansicht der Länder wird eine gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom nach den geplanten Regelungen massiv ausgebremst. Der Bundesrat verlangt Maßnahmen, damit Kommunen, Stadtwerke, kleine Unternehmen und Bürgerenergiegesellschaften solche Modelle einfacher nutzen können. Dazu gehörten die Standardisierung und Digitalisierung von Bilanzierungspflichten, Marktkommunikation und bürokratischen Verträgen.
Der Bundesrat sieht nach eigenen Angaben vor allem die Akzeptanz des Ausbaus von erneuerbaren Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet und verlangt tiefgreifende Nachbesserungen.
Position der Bundesregierung
Die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung die Vorschläge der Länder ab. Eine Begründung nennt die Mitteilung des Bundestags nicht.
Was das für Unternehmer heißt
Betriebe mit Solaranlagen auf Dächern wissen derzeit nicht, ob und wann die Einspeisevergütung wegfällt. Wer eine Anlage plant, kann nicht kalkulieren, ob sich die Investition über die Einspeisevergütung oder nur über Eigenverbrauch rechnet. Betriebe mit kleinen Anlagen unter der bisherigen Direktvermarktungsgrenze stehen vor der Frage, ob sie künftig ohne Smart-Meter und ohne passende Dienstleister in die Direktvermarktung müssen.
Unternehmen, die Energy-Sharing-Modelle nutzen oder planen, etwa gemeinsam mit anderen Betrieben oder Kommunen, wissen nicht, ob die vom Bundesrat geforderten Vereinfachungen kommen. Die Mitteilung nennt weder ein Datum für das Inkrafttreten der Reform noch Details zum weiteren Gesetzgebungsverfahren.