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Bundestag hört Experten zu Energieeffizienz-Absenkung

Am 5. Oktober 2026 hörte der Bundestag neun Sachverständige zur geplanten Absenkung des Energieeffizienzgesetzes auf EU-Mindeststandard. Laut Bundestag soll der Gesetzentwurf (21/8027) nationale Vorgaben zurückführen.

Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Bundestag hört Experten zu Energieeffizienz-Absenkung
Symbolbild: Unternehmerpuls (KI-generiert)

Der Bundestag hörte am 5. Oktober 2026 neun Sachverständige zur geplanten Absenkung des Energieeffizienzgesetzes auf EU-Mindeststandard. Laut Bundestag soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8027) die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED; EU 2023/1791) in nationales Recht umsetzen und Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) von 2023, die über die EED hinausgehen, grundsätzlich auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurückführen. Die Sachverständigen betonten laut Bundestag die Notwendigkeit eines effizienteren Energieeinsatzes bei gleichzeitiger Entlastung der Wirtschaft; die Absenkung bisheriger Standards wurde teils kritisch bewertet.

Wirtschaft fordert Entlastung, Umweltverbände warnen

Erik Pfeifer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) betonte laut Bundestag, dass ein effizienter Energieeinsatz im ureigensten Interesse der deutschen Wirtschaft liege und primär über marktwirtschaftliche Anreize, technologische Offenheit und die Honorierung betrieblicher Erfolge gesteuert werden sollte. Sven-Joachim Otto von der Ruhr Universität Bochum erklärte laut Bundestag, der Entwurf sei „ein überfälliger und im Kern gelungener Schritt zu einem schlanken, unionsrechtskonformen und vollzugstauglichen Energieeffizienzrecht".

Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) erklärte laut Bundestag, dass die Aufweichungen des Gebäudeenergierechts und die Ankündigung, das EnEfG abzuschwächen, den Investitionsstau verschärft hätten. Steffen Laube von der Bellona Deutschland gGmbH warnte laut Bundestag, dass mit dem aktuellen Gesetzestext eine Senkung des Ambitionsniveaus bei Energieeffizienz geplant sei, die die Probleme verschärfen werde.

Warnung vor Verfassungswidrigkeit

Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sprach laut Bundestag von einer „neuen Eskalationsstufe der Klimakrise" und warnte, dass eine Verschlechterung des Energieeffizienzgesetzes möglicherweise verfassungswidrig wäre.

Rechenzentren im Fokus

Julian Bothe von der AW AlgorithmWatch gGmbH warnte laut Bundestag davor, dass die geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes und die Beibehaltung der Regelung, wonach Rechenzentren lediglich dazu verpflichtet würden, erneuerbare Energien bilanziell zu nutzen, zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Deutschland führen werde. Bothe erklärte laut Bundestag, dass Rechenzentren bereits „gebaut wie nie zuvor" würden. Günter Eggers von der German Datacenter Association schlug laut Bundestag eine neue Methode der Berechnung des PuE-Wertes vor, der die wichtigste Kennzahl zur Messung der Energieeffizienz eines Rechenzentrums ist.

Laut Bundestag betrafen Fragen der Abgeordneten Auswirkungen der 1:1-Umsetzung und des Energieeinsparziels sowie Möglichkeiten des Bürokratieabbaus und der Effizienzsteigerung. Gegenstand der Anhörung waren laut Bundestag auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Milliarden Euro für die Wirtschaft einsparen statt Energie verschwenden" (21/8139) und der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Planlosen Ausbau von Rechenzentren stoppen! Echte Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten!" (21/8111).

Was das für Unternehmer heißt

Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen. Unternehmen, die unter das Energieeffizienzgesetz von 2023 fallen, sollten die weitere parlamentarische Beratung beobachten, da die Absenkung auf EU-Mindeststandard die Investitionsplanung beeinflussen kann. Ob die Absenkung Planungssicherheit schafft oder Investitionen weiter blockiert, bleibt umstritten.