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Bundesnetzagentur plant Stromnetzentgelt-Reform ab 2029
Die Bundesnetzagentur will die Systematik der Stromnetzentgelte ab 1. Januar 2029 neu ordnen, wie aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion vom 21. September 2026 hervorgeht.
Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Die Bundesnetzagentur hat im Verfahren AgNes einen Festlegungsentwurf vorgelegt, mit dem die Systematik der Stromnetzentgelte ab dem 1. Januar 2029 grundlegend neu geordnet werden soll, wie aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion vom 21. September 2026 hervorgeht.
Einordnung
Hintergrund der Reform seien laut der Anfrage Analysen zur Rendite der Netzbetreiber. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft habe für die 18 größten deutschen Verteilnetzbetreiber im Jahr 2024 eine marktanteilsgewichtete handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von 30,1 Prozent ermittelt. Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland habe am 27. August 2026 eine Analyse mit dem Titel „Netzentgelte: Bevor die Verbraucher noch mehr zahlen, reden wir über die Renditen" veröffentlicht.
Was das für Unternehmer heißt
Betriebe, die Strom beziehen oder selbst erzeugen, müssen ab 2029 mit einer neuen Struktur der Netzentgelte rechnen. Wer als Prosumer eigenen Strom erzeugt und ins Netz einspeist, könnte von den angekündigten Sonderregelungen betroffen sein. Auch Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern sollen laut Entwurf Finanzierungsbeiträge leisten. Zeitlich und örtlich differenzierte Entgelte könnten die Planbarkeit der Stromkosten verändern. Wie hoch die Entgelte konkret ausfallen, ist noch offen.
Quelle
- Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung (21. September 2026)dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108303.pdf
Laut Unternehmerpuls
„Die Bundesnetzagentur will die Systematik der Stromnetzentgelte ab 1. Januar 2029 neu ordnen, wie aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion vom 21. September 2026 hervorgeht.“
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