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18 Mrd. Euro Steuervergünstigungen fehlen im Subventionsbericht

Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg verursachen nach Feststellung des Bundesrechnungshofes jährlich Steuermindereinnahmen von rund 18 Mrd. Euro, die im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung nicht ausgewiesen werden.

Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

18 Mrd. Euro Steuervergünstigungen fehlen im Subventionsbericht
Symbolbild: Unternehmerpuls (KI-generiert)

Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg verursachen nach Feststellung des Bundesrechnungshofes jährlich Steuermindereinnahmen von rund 18 Mrd. Euro, die im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung nicht ausgewiesen werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die am 5. Oktober 2026 veröffentlicht wurde.

Drei Vergünstigungen außerhalb der offiziellen Rechnung

Der am 10. September 2025 vom Kabinett beschlossene 30. Subventionsbericht stellt laut der Antwort der Bundesregierung für den Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt 107 Steuervergünstigungen dar. Für diese 107 Positionen werden jährliche Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 40 Mrd. Euro ausgewiesen. Auf den Bundeshaushalt entfallen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2026 davon 18,4 Mrd. Euro.

Dieselprivileg, Entfernungspauschale und Dienstwagenprivileg verursachen Mindereinnahmen in Höhe von rund 18 Mrd. Euro jährlich, die im Subventionsbericht nicht ausgewiesen würden.

Dienstwagenprivileg kostet 4,92 Mrd. Euro und 1,68 Mio. Tonnen CO2

Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln erstellte Studie kommt laut der Antwort für das Jahr 2024 auf Steuermindereinnahmen aus dem Dienstwagenprivileg von 4,2 Mrd. Euro beziehungsweise 4,92 Mrd. Euro einschließlich der zusätzlichen Begünstigung von batterieelektrischen und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Dem Dienstwagenprivileg werden zusätzliche CO2-Emissionen von rund 1,68 Millionen Tonnen zugeschrieben.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofes verzichte der Bund durch das Fortführen ineffizienter Steuervergünstigungen auf jährliche Einnahmen in Höhe von rund 12 Mrd. Euro, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

37 Vergünstigungen seit 2019 nicht mehr geprüft

Von den 107 im 30. Subventionsbericht ausgewiesenen Steuervergünstigungen betrachtet die Bundesregierung 56 als evaluiert, so die Antwort. 37 seien zuletzt 2019 oder früher extern untersucht worden.

Die Antwort nennt keine Kriterien, nach denen die Bundesregierung entscheidet, welche Steuervergünstigung in den Subventionsbericht aufgenommen wird und welche nicht. Auch einen Zeitplan oder eine politische Absicht, die drei genannten Vergünstigungen zu streichen oder zu evaluieren, enthält die Antwort nicht.

Was das für Unternehmer heißt

Eine konkrete Frist für eine Änderung gibt es nicht, die Kritik des Rechnungshofes ist aber seit Jahren dokumentiert. Wer Dienstwagen mit Verbrennungsmotor oder Plug-in-Hybrid stellt, sollte mit steigendem politischem Druck auf diese Vergünstigungen rechnen. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.