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AGG-Novelle: Frist für Klagen soll auf vier Monate steigen

Der Bundestag beriet am 6. Oktober 2026 über eine AGG-Novelle, die die Frist für Diskriminierungsklagen von zwei auf vier Monate verlängern soll, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.

Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

AGG-Novelle: Frist für Klagen soll auf vier Monate steigen
Symbolbild: Unternehmerpuls (KI-generiert)

Der Bundestag beriet am 6. Oktober 2026 über eine Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die die Frist für Diskriminierungsklagen von zwei auf vier Monate verlängern soll. Das geht aus einer Mitteilung des Bundestags zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss hervor. Arbeitgeberverbände und Antidiskriminierungsverbände bewerten den Regierungsentwurf gegensätzlich.

Was der Entwurf vorsieht

Der Regierungsentwurf sieht laut Bundestag drei Kernpunkte vor: Die Frist für AGG-Ansprüche steigt von zwei auf vier Monate. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Die ADS erhält stärkere Beteiligungsmöglichkeiten an Gerichtsverfahren.

Position der Arbeitgeberseite

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sah die Regelung laut Bundestag in vielen Punkten über das hinausgehend, "was für einen wirksamen und rechtssicheren Diskriminierungsschutz erforderlich ist". Professor Gregor Thüsing vom Institut für Arbeitsrecht an der Universität Bonn sagte nach Angaben des Bundestags, der Gesetzgeber gehe bei der Frist deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus.

Rechtsanwalt Michael Fuhlrott warnte laut Bundestag vor "AGG-Hopping", der gezielten Bewerbung auf Stellen, bei denen eine Diskriminierung erwartet oder bewusst provoziert werde, um anschließend Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

Position der Antidiskriminierungsverbände

Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland, kritisierte nach Angaben des Bundestags, der Entwurf bleibe deutlich hinter dem zurück, "was eine Reform nach zwanzig Jahren leisten müsste". Sigrid Arnade von NETZWERK ARTIKEL 3 bezeichnete den Entwurf laut Bundestag als "an Kleinmütigkeit kaum zu überbieten".

Professorin Susanne Baer, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, forderte nach Angaben des Bundestags eine Verlängerung der Frist auf mindestens sechs Monate. Professor Alexander Tischbirek von der Universität Regensburg kritisierte laut Bundestag, dass der Entwurf keine spezifischen Vorschriften zum Schutz vor "algorithmischer" Diskriminierung vorsehe.

Was das für Unternehmer heißt

Wird der Entwurf Gesetz, müssen Betriebe Bewerbungsunterlagen vier Monate statt zwei aufbewahren, um sich gegen mögliche Klagen zu wappnen. Die längere Frist gibt Beschäftigten und Bewerbern mehr Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Die geplante Schlichtungsstelle bei der ADS könnte zusätzliche Verfahren vor Gerichtsverfahren bringen. Wann der Bundestag über den Entwurf abstimmt, nennt die Mitteilung nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.