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Plastiksteuer ab Juli 2027
Ab Juli 2027 sollen nach einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Kunststoffverpackungen steuerpflichtig werden. Welche Unternehmen konkret schulden, nennt der Entwurf laut Plastics Europe Deutschland nicht.
Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Wer Kunststoffverpackungen herstellt oder in Verkehr bringt, muss ab Juli 2027 mit einer neuen Verbrauchsteuer rechnen. Welche Unternehmen die Steuer konkret schulden, gibt der Entwurf nach Darstellung von Plastics Europe Deutschland an keiner Stelle an. Der Satz steht fest, der Adressatenkreis nicht.
Was gilt, ab wann und für wen
Ab Juli 2027 werden Kunststoffverpackungen steuerpflichtig. Erfasst werden Verpackungen, Folien sowie Verbundverpackungen, deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Die Fünf-Prozent-Schwelle entscheidet, ob eine Verbundverpackung aus Papier und Kunststofffolie in den Anwendungsbereich fällt. Wie der Anteil zu ermitteln und nachzuweisen ist, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.
Die Steuer zahlen Unternehmen. Sie ist darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Belastung auf den Endkunden überwälzen. Das ist die übliche Konstruktion einer Verbrauchsteuer: Rechtlich schuldet sie der Betrieb, wirtschaftlich soll sie der Konsum tragen.
Stichtag: Juli 2027, erstmalige Fälligkeit. Stichtag: 2028, erstes volles Jahr mit der veranschlagten Jahreseinnahme.
Was der Bund einnehmen will
Plastics Europe Deutschland beziffert die Jahreseinnahmen ab 2028 auf rund 1,485 Milliarden Euro. Diese Angabe stammt aus demselben Entwurf wie die Angaben in den Medienberichten.
Was der Vollzug kostet
Für die Umsetzung sind nach den Angaben von Plastics Europe Deutschland staatliche Kosten von 283,5 Millionen Euro bis 2029 veranschlagt, dazu 788 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Zollverwaltung.
Die Zuständigkeit des Zolls folgt aus der Rechtsform: Verbrauchsteuern verwaltet die Zollverwaltung, nicht das Finanzamt. Für Betriebe heißt das eine zusätzliche Behörde in der Prozesskette, neben Finanzamt und dualem System.
Unternehmen sollen nach der Mitteilung von Plastics Europe Deutschland jährlich mit zusätzlichen Bürokratiekosten von rund 44,1 Millionen Euro belastet werden. Dieser Erfüllungsaufwand umfasst Erfassung, Meldung und Nachweis. Die Steuer selbst kommt obendrauf.
Zwei Lesarten: Satz steht, Tatbestand nicht
Die erste Lesart kommt vom betroffenen Industrieverband. Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland, kritisiert laut Mitteilung vom 5. Oktober 2026, dass der Entwurf an keiner Stelle angibt, wie viele Unternehmen tatsächlich steuerpflichtig werden. Nach dieser Lesart ist ein Steuergesetz ohne bezifferten Adressatenkreis nicht entscheidungsreif.
Die zweite Lesart richtet sich auf das Verfahren. Acht Wirtschaftsverbände forderten das Bundeskanzleramt am 28. September 2026 auf, die neue Verbrauchsteuer nicht im Schnellverfahren in das laufende Haushaltsverfahren einzufügen, teilte Plastics Europe Deutschland mit. Sie verlangen ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren und eine umfassende Folgenabschätzung.
Eine dritte Position kommt von der Deutschen Umwelthilfe. Sie fordert, dass die Kunststoffsteuer ausschließlich auf Einwegverpackungen angewendet wird. Diese Forderung zielt auf denselben Punkt wie die Verbandskritik, nur von der anderen Seite: Welche Verpackungen der Tatbestand erfasst, ist der eigentliche Streitgegenstand.
Der Streit um den Begriff „Gewinnung"
Nach Darstellung von Plastics Europe Deutschland knüpft die Steuer an die sogenannte „Gewinnung" von Kunststoffverpackungen an. Diesen Begriff kenne das Verpackungsrecht bislang gar nicht, so Dr. Christine Bunte in der Mitteilung vom 5. Oktober 2026.
Der Einwand trifft den Kern. Bei einer Verbrauchsteuer entscheidet der Anknüpfungstatbestand darüber, wer Steuerschuldner ist und wann die Steuer entsteht. Ist der Begriff im Fachrecht nicht definiert, entsteht seine Auslegung erst im Vollzug, also in verbindlichen Auskünften und Prüfungen.
Zur Höhe des Erfüllungsaufwands hält der Verband eine eigene Gegenrechnung dagegen: Die ausgewiesenen Bürokratiekosten von 44,1 Millionen Euro lägen nach Verbandsangabe deutlich unter den Größenordnungen, die das Umweltbundesamt in seinem Forschungsvorhaben 87/2025 für vergleichbare Verpackungssteuer-Modelle diskutiert habe. Die Zahlen des Forschungsvorhabens liegen der Redaktion nicht vor.
Was das für Berater heißt
Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen, Folien oder Verbundverpackungen mit mehr als fünf Prozent Kunststoffanteil herstellen oder in Verkehr bringen. Die Belastung eines einzelnen Betriebs hängt an der eingesetzten Kunststoffmenge, die der Betrieb kennen muss, bevor die Steuer greift.
Praktisch heißt das: Wer Verpackungsmengen bisher nur stückbezogen oder pauschal erfasst, braucht eine materialgenaue Mengenerfassung je Verpackung. Ob die vorhandenen Daten aus der Verpackungsregistrierung dafür reichen, lässt sich erst am beschlossenen Gesetzestext prüfen, und zwar mit Steuerberater oder Anwalt.
Offen bleiben nach der Kritik von Plastics Europe Deutschland der Kreis der Steuerpflichtigen, die rechtliche Bedeutung der „Gewinnung" und die daraus folgenden Melde- und Nachweispflichten.