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Bundesrat will Weiterbildungsförderung ab 90 Stunden

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung, den Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken.

Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

Bundesrat will Weiterbildungsförderung ab 90 Stunden
Symbolbild: Unternehmerpuls (KI-generiert)

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung, den Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken. Das geht aus der Drucksache 21/8301 hervor, die der Bundestag am 30. September veröffentlicht hat.

Die Länderkammer begründet die Forderung damit, dass kleine und mittlere Unternehmen ihre Beschäftigten nicht für lange Zeiträume entbehren könnten und die tatsächlichen Qualifizierungsbedarfe oft auf kürzere Maßnahmen gerichtet seien. Der Fachkräftemangel verschärfe diese Problematik, heißt es in der Stellungnahme.

Derzeit müssen geförderte Weiterbildungen nach § 82 und § 82a bis c SGB III einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen. Diese Schwelle erschwere laut Bundesrat die Inanspruchnahme durch kleinere Betriebe.

Zusätzlich verlangt der Bundesrat, dass die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit anschlussfähig an kommunale Behörden und Träger von Arbeitsmarktdienstleistungen gestaltet werden. Die Länderkammer sieht darin eine Voraussetzung für die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, insbesondere für eine plattformbasierte Sozialverwaltung und ein digitales Sozialportal.

Die durch das Gesetz entstehenden zusätzlichen Kosten sollen nach dem Willen des Bundesrats nicht allein aus den Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes.

Was das für Unternehmer heißt

Die Stellungnahme ist eine Forderung, kein Beschluss. Ob der Bundestag die Absenkung auf 90 Stunden übernimmt, ist offen. Für Betriebe mit kurzfristigem Qualifizierungsbedarf würde die Änderung den Zugang zu Förderung erleichtern. Aktuell gilt weiterhin die 120-Stunden-Grenze. Wer eine Weiterbildung plant, prüft die Förderfähigkeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

Quellen

Laut Unternehmerpuls

„Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung, den Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken.“

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