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BFH: Arbeitszimmer-Kosten einzeln aufzeichnen oder 1260 Euro Pauschale

Der Bundesfinanzhof entschied am 24. März 2026, dass Selbstständige Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einzeln und zeitnah aufzeichnen müssen. Alternativ gilt eine Jahrespauschale von 1260 Euro.

Von Bettina Harlander, Redaktion Unternehmerpuls: Steuern, Recht, Förderung, Personal, Finanzierung

BFH: Arbeitszimmer-Kosten einzeln aufzeichnen oder 1260 Euro Pauschale
Symbolbild: Unternehmerpuls (KI-generiert)

Der Bundesfinanzhof hat am 24. März 2026 entschieden, dass Selbstständige Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einzeln und zeitnah aufzeichnen müssen. Eine bloße Belegsammlung am Jahresende reicht nicht aus, wie das Gericht in seinem Urteil (Az. VIII R 6/24) feststellte. Wer die Aufzeichnungspflicht verletzt, kann die Kosten nicht als Betriebsausgaben absetzen.

Laut Bundesfinanzhof müssen sämtliche Aufwendungen für das Arbeitszimmer und dessen Ausstattung in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen oder in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument erfasst werden. Die Aufzeichnung muss zeitnah erfolgen, in der Regel innerhalb von zehn Tagen, berichtet die Fachzeitschrift Impulse. Nur so sei die sachlich zutreffende Zuordnung und die einfache Prüfung der Abziehbarkeit gewährleistet.

Einordnung

Selbstständige haben zwei Möglichkeiten: Sie zeichnen die tatsächlichen Kosten einzeln auf oder nutzen die Jahrespauschale von 1260 Euro, die keine besondere Aufzeichnungspflicht erfordert, berichtet Impulse. Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Ein Gesellschafter einer Ingenieur-GbR mit 20 Quadratmeter Arbeitszimmer in einem 160-Quadratmeter-Eigenheim und jährlichen Gebäudekosten von 25.600 Euro kann bei tatsächlicher Kostenabrechnung 3200 Euro abziehen. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent spart er 1344 Euro Steuern. Mit der Pauschale von 1260 Euro beträgt die Steuerersparnis nur 529 Euro, also 815 Euro weniger.

Wer sich für die tatsächlichen Kosten entscheidet, muss die Aufzeichnungspflicht einhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, so der Bundesfinanzhof.

Was das für Unternehmer heißt

Selbstständige mit häuslichem Arbeitszimmer müssen ab sofort prüfen, ob ihre Aufzeichnungen den Anforderungen des Bundesfinanzhofs genügen. Wer mehr als 1260 Euro im Jahr absetzen will, braucht eine separate Spalte in der Buchhaltung oder ein eigenes Dokument für alle Arbeitszimmer-Kosten. Die Aufzeichnung muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Anfall der Kosten erfolgen. Wer den Aufwand scheut, wählt die Pauschale und verzichtet auf den höheren Abzug. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen

Laut Unternehmerpuls

„Der Bundesfinanzhof entschied am 24. März 2026, dass Selbstständige Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einzeln und zeitnah aufzeichnen müssen. Alternativ gilt eine Jahrespauschale von 1260 Euro.“

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